Suchergebnisse zu WEG/Sondereigentum
08.10.2018
• Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Die Notwendigkeit von Rechtsschutzversicherungen für vermietende Eigentümer ist leider kaum strittig. Für Mitglieder von bei Haus & Grund Deutschland angeschlossenen Vereinen ergibt sich die Möglichkeit, Versicherungen nur für den gerichtlichen Streit abzuschließen. Das bringt deshalb Sinn, weil die allgemeine Rechtsberatung über die einzelnen Haus & Grund Vereine geboten wird und in der Regel im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
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04.10.2018
• Durchsetzung von Beschlüssen der WEG
von Rechtsanwalt W. Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf
Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung vom 08.06.2018 – V ZR 125/17 –, die auch in unserer Verbandszeitschrift Das Grundeigentum abgedruckt wurde (GE 2018,938) in einem bestimmten Bereich des Wohnungseigentumsrecht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, hat aber in diesem Urteil die Gelegenheit genutzt, einige Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts zu beleuchten.
Der BGH unterscheidet zwischen den Wohnungseigentümern und der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband. Dieser Verband ist teilrechtsfähig, und dient im Wesentlichen dazu, die Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach außen hin zu repräsentieren und zu vertreten.
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18.07.2018
• Wohnungseigentümer muss Sanierung von Dachterrasse unter Umständen allein bezahlen
In Wohnungseigentumsgemeinschaften kommt es schnell zu Streit, wenn es darum geht, wer die Kosten einer Instandhaltungsmaßnahme zahlen muss. Dabei liegt der Teufel im Detail der Teilungserklärung. Hier kann es Formulierungen geben, die einen Sondereigentümer verpflichten, Schäden an konstruktiven Gebäudeteilen allein zu bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt so eine Klausel bestätigt.
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17.07.2018
• Für Fehler des Verwalters bei Beschlussdurchführung haftet nicht die WEG
Führt der Verwalter Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht, unvollständig oder falsch aus, begründet dies keine Schadensersatzansprüche einzelner Eigentümer gegen die WEG. Verursacht ein von der Gemeinschaft beauftragter Handwerker Schäden am Sondereigentum, haftet dieser, nicht aber die WEG.
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07.05.2018
• Feuchte Grundmauern im Altbau: Müssen Eigentümer sanieren?
Wenn große bauliche Mängel am Gemeinschaftseigentum verhindern, dass Teileigentumseinheiten ihrem Zweck entsprechend genutzt werden können, ist die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, zu sanieren. Sind also beispielsweise die Grundmauern durchfeuchtet, müssen die Eigentümer der Geschäftsräume im Souterrain das nicht hinnehmen. Die Wände müssen saniert werden und alle Eigentümer müssen für die Kosten aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Urteil vom 04.05.2018, Az.: V ZR 203/17).

