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Suchergebnisse zu Rund ums Bauen

27.07.2024

• Pläne des Bauministeriums
Umzug aufs Land und Billig-Bautyp: Das plant die Ampel gegen die Wohnungsnot

Bundesbauministerin Klara Geywitz will angesichts der Wohnungsnot in den Großstädten Menschen zum Umzug in kleinere Städte oder aufs Land bewegen. Gegen den Wohnungsnotstand ist für November ein Maßnahmenpaket geplant.
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26.07.2024

• Microliving macht sich breit – und ist lukrativ für Vermieter

Die Nachfrage steigt, das Investment ist lukrativ – der Abstand zwischen klassischer Miete und All-in-Miete für Microliving liegt bei rund zehn Euro pro Quadratmeter. Experten sehen Potenzial im Neubau, bei Umplanung von Büros und der Konversion von Bestandsimmobilien.
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17.07.2024

• Interhyp-Studie
Mehr Deutsche können sich wieder eine eigene Immobilie leisten

Stabile Zinsen, mehr Immobilienauswahl: Lange galt der Immobilienmarkt als angespannt, doch Besserung ist in Sicht. Einer Studie zufolge ist für viele Deutsche der Traum vom eigenen Haus wieder erreichbar.
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17.07.2024

• Baugewerbe erleichtert
Das sieht der Haushaltsentwurf für 2025 vor

Finanzminister Christian Lindner beschwört bei der Vorstellung des Haushalts 2025 die Wirtschaftswende. Dafür will die Ampel ein Wachstumspaket auf den Weg bringen. Jetzt muss die Rechnung nur noch aufgehen.
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16.07.2024

• Neue Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 10.07.2024 ist das Gesetz über die Festsetzung der (neuen) Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin veröffentlicht worden. Es ergeben sich im Wesentlichen folgende neue Berechnungszahlen.

Danach beträgt die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetzes 0,45 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,31 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,45 Promille.

Es gibt eine Härteregelung, wonach die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Bewertungsgesetzes niedriger festgesetzt werden kann, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Allerdings liegt eine solche Unbilligkeit z.B. insbesondere dann erst vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.

W. Becker, RA
Vorsitzender
Haus & Grund Wilmersdorf


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