Suchergebnisse zu Pressemitteilungen
21.08.2024
• Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest
Entschädigungsfonds für Eigentümer muss folgen
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25.07.2024
• Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer
Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen
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19.07.2024
• BGH-Urteil:
Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
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16.07.2024
• Neue Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin
Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 10.07.2024 ist das Gesetz über die Festsetzung der (neuen) Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin veröffentlicht worden. Es ergeben sich im Wesentlichen folgende neue Berechnungszahlen.
Danach beträgt die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetzes 0,45 Promille.
Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,31 Promille.
Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,45 Promille.
Es gibt eine Härteregelung, wonach die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Bewertungsgesetzes niedriger festgesetzt werden kann, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Allerdings liegt eine solche Unbilligkeit z.B. insbesondere dann erst vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.
W. Becker, RA
Vorsitzender
Haus & Grund Wilmersdorf