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Suchergebnisse zu Haus und Grund

21.08.2024

• Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest
Entschädigungsfonds für Eigentümer muss folgen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung Handwerker vor den Gefahren, die von dem Baustoff Asbest ausgehen, besser schützen möchte. „Die geplanten Informationspflichten für Eigentümer sind maßvoll und weit weniger aufwändig als ursprünglich geplant. Dennoch bleibt für die Eigentümer eine hohe Kostenbelastung, wenn in einem älteren Gebäude asbesthaltige Stoffe fachgerecht entsorgt werden müssen. Deshalb muss ein von der Baustoffindustrie finanzierter Fonds aufgelegt werden, aus dem betroffene Eigentümer unterstützt werden können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Kabinettsbeschluss.
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19.08.2024

• Rückforderung von Mietüberzahlungen bei Sozialleistungen?

Der Bundesgerichtshof hat am 05.06.2024 – VIII ZR 150/23 – eine Entscheidung verkündet, die im Hinblick auf Rückforderungsansprüche bei Mietpreisüberschreitungen im Rahmen der Mietpreisbremse bedeutsam sein kann.

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25.07.2024

• Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer
Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse.
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19.07.2024

• BGH-Urteil:
Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer

Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).
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16.07.2024

• Neue Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 10.07.2024 ist das Gesetz über die Festsetzung der (neuen) Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin veröffentlicht worden. Es ergeben sich im Wesentlichen folgende neue Berechnungszahlen.

Danach beträgt die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetzes 0,45 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,31 Promille.

Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,45 Promille.

Es gibt eine Härteregelung, wonach die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Bewertungsgesetzes niedriger festgesetzt werden kann, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Allerdings liegt eine solche Unbilligkeit z.B. insbesondere dann erst vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.

W. Becker, RA
Vorsitzender
Haus & Grund Wilmersdorf


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