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Suchergebnisse zu Rund ums Bauen

20.02.2024

• KfW-Förderprogramm:
„Klimafreundlicher Neubau“ läuft wieder an

Im Dezember wurde das Programm wegen fehlender Mittel gestoppt. Bauwillige können wieder Anträge einreichen. Das gilt auch für zwei weitere Fördermaßnahmen.
... lesen Sie beim Tagesspiegel weiter ...
(Bezahlschranke/TestAbo möglich)

20.02.2024

• Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen
Haus & Grund fordert: Keine Pflichten ohne Förderung

Auf die Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen müssen private Vermieter und damit auch ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mindestens bis August warten. Das geht aus einer Information der staatlichen Förderbank KfW hervor.
... lesen Sie bei Haus & Grund Deutschland weiter ...

16.02.2024

• Energetische Modernisierung

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz gelten seit 2024 auch neue Regelungen für energetische Modernisierungen im Mietrecht. Im Falle einer Heizungsmodernisierung darf die monatliche Miete um nicht mehr als 50 Cent/qm erhöht werden. Das aktualisierte Informationsblatt INFO.10 beschreibt die geltenden Sonderregelungen.
... Das aktualisierte Informationsblatt...

16.02.2024

• Gebäudeenergiegesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz hat auch Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWEs) mit verbauten Etagenheizungen. GdWEs treffen Informations- und Informationseinholungspflichten. Zudem muss beschlossen werden, ob Etagenheizungen weiterbetrieben werden oder ob die Heizungsanlage auf ein zentrales System umgestellt wird. Mehr darüber erfahren Sie im Informationsblatt.
… Das Informationsblatt …

16.02.2024

• GEG – Gebäudeenergiegesetz:
Anforderungen an neue Heizungen seit 2024

Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neu- baugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Im Folgenden die wesentlichen Regelungen:
… Das Informationsblatt …

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