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Suchergebnisse zu Haus und Grund

11.07.2024

• Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen

Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet.
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10.07.2024

• Kautionsabrechnung:
BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein. Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen

Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung.
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10.07.2024

• Kautionsabrechnung:

Ergänzendes von RA. Wolfgang Becker

Wir hatten zu einer Entscheidung des Landgerichts Berlin, veröffentlicht in GE 1/2024 Seite 44, einige Hinweise aufgenommen, die sich insbesondere damit beschäftigen, dass nach dieser Entscheidung eine Aufrechnung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit einem Schadensersatzanspruch des Vermieters nur dann möglich sei, wenn dem Vermieter hierzu ein Zahlungsanspruch in Geld zusteht.

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05.07.2024

• Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen

Mit Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung.
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28.06.2024

• Mietpreisbremse: Ende 2028 ist Schluss
Länder müssen Ausweisung von angespannten Märkten besser begründen

Haus & Grund bezeichnete es als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen Gründen nur bis Ende 2028 verlängert werden soll. Richtigerweise müsse sie jedoch bereits Ende 2025 auslaufen. Der Verband begrüßte, dass die Länder, die die Gebiete festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, bessere Begründungen vorlegen müssen. „Das ist zwingend notwendig, denn die Mietpreisbremse stellt einen enteignenden Eingriff für die Vermieter dar“, erläuterte Warnecke.
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