17.07.2024
• Baugewerbe erleichtert
Das sieht der Haushaltsentwurf für 2025 vor
Finanzminister Christian Lindner beschwört bei der Vorstellung des Haushalts 2025 die Wirtschaftswende. Dafür will die Ampel ein Wachstumspaket auf den Weg bringen. Jetzt muss die Rechnung nur noch aufgehen.
16.07.2024
• Neue Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin
Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 10.07.2024 ist das Gesetz über die Festsetzung der (neuen) Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin veröffentlicht worden. Es ergeben sich im Wesentlichen folgende neue Berechnungszahlen.
Danach beträgt die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetzes 0,45 Promille.
Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1-4 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,31 Promille.
Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 5-8 des Bewertungsgesetzes beträgt sie 0,45 Promille.
Es gibt eine Härteregelung, wonach die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 des Bewertungsgesetzes niedriger festgesetzt werden kann, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Allerdings liegt eine solche Unbilligkeit z.B. insbesondere dann erst vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.
W. Becker, RA
Vorsitzender
Haus & Grund Wilmersdorf
laden Sie das Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10.7.2024
15.07.2024
• Nichts tun wird teuer
Sanierung im Einfamilienhaus: Fange an, wer kann
Lohnt sich für Konto und Klima: Wer die Möglichkeit hat, sollte sanieren. So richtig reizvoll ist die Aussicht auf den ersten Blick ja nicht: Wer ein altes Haus gründlich sanieren will, kann sich auf viel Arbeit einstellen.
11.07.2024
• Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler
unterstützen Musterklage in Sachsen
Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet.
10.07.2024
• Kautionsabrechnung:
BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein. Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen
Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung.