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09.01.2026
• Winterdiensthaftung des Wohnungseigentümers:
Anmerkung von RA W. Becker
Aus gegebenem Anlass im Hinblick auf die in Deutschland herrschende Wetterlage, ob gegenwärtig oder zukünftig, wollen wir unsere Mitglieder, die Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung sind, auf folgendes aufmerksam machen.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 –, die in unserer Fachzeitschrift Das Grundeigentum (Heft 21/2025) Seiten 1096-1098 veröffentlicht wurde, entschieden, dass auch ein vermietender Wohnungseigentümer gegenüber seinem Mieter, sofern nicht im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist, eine vertragliche Pflicht hat, die allgemein zugänglichen Wege im Bereich des Grundstücks einer Wohnungseigentümergemeinschaft so von Schnee und Eis freizuhalten bzw. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass diese Wege und Flächen gefahrlos zu benutzen sind.

