Suchergebnisse zu Gerichtsurteile
16.11.2018
• OLG Braunschweig: Hauskauf – Holzwurm inklusive: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich
Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt. Dies entschied das OLG Braunschweig Anfang November.
... lesen Sie bei VersR weiter ...
05.11.2018
• Wohnungseigentümer dürfen Beschluss nicht an Bedingung knüpfen
Wer an seiner Eigentumswohnung Umbauten vornimmt und damit das Erscheinungsbild des Hauses grundlegend verändert, der braucht die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Die kann man auch über ein schriftliches Umlaufverfahren einholen. Aber Vorsicht, wenn dabei jemand kurzfristig seine Meinung ändert. Ein BGH-Urteil zeigt: Dann wird es kompliziert…
... lesen Sie bei Haus & Grund Rheinland weiter ...
31.10.2018
• Bei Uralt-Mietvertrag muss Kaution nicht verzinst werden
Ein vor 1983 vereinbarter Ausschluss der Verzinsung der Mietkaution bleibt trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen wirksam. Das gilt auch, wenn die Verzinsung durch Formularvertrag ausgeschlossen worden ist.
Hintergrund: Kautionsverzinsung im Jahr 1966 ausgeschlossen
... lesen Sie bei Haufe.de ...
26.10.2018
• Mieter mit illegaler Waffe: Fristlose Kündigung möglich
Wenn Mieter in ihrer Mietwohnung illegale und womöglich sogar gefährliche Dinge aufbewahren, dann kann das dem Vermieter nicht Recht sein. Aber kann er eine fristlose Kündigung durchsetzen, wenn Mieter eine illegale Waffe in der Wohnung haben? Das Landgericht hat das jetzt sogar in einem Fall bejaht, in welchem das Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes später eingestellt wurde.
... lesen Sie bei Haus & Grund Rheinland weiter ...
17.10.2018
• Kein Widerrufsrecht bei Mieterhöhungsverlangen!
von Rechtsanwalt Wolfgang Becker, Vorsitzender Haus & Grund Wilmersdorf
Der Bundesgerichtshof hat am 17.10. 2018 – VIII ZR 94/17 – ein Urteil erlassen, mit welchem er der Diskussion ein Ende bereitet hat, ob einem Mieter gegenüber einem Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 BGB Widerrufsrecht zustehe, und zwar ohne Rücksicht darauf, auf welchem Weg dem Mieter das Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist.