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Suchergebnisse zu Gerichtsurteile

07.06.2017

• Eigentumswohnungen als tickende Zeitbomben

Versäumt es eine Gemeinde trotz einer entsprechenden Vereinbarung, sich von einem Bau- beziehungsweise Erschließungsträger eine sogenannte „Kampfmittel-Beseitigungs-Bescheinigung“ vorlegen zu lassen, so ist sie den Erwerbern von auf dem Grundstück errichteter Eigentumswohnungen zum Schadenersatz verpflichtet. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19. Mai 2017 entschieden (6 U 58/15).
... lesen Sie weiter im VersicherungsJournal ...

17.05.2017

• WEG-Recht: Weitreichender Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, sämtliche Abrechnungs- und Verwaltungsunterlagen einzusehen. Er darf von seinem Einsichtnahmerecht wiederholt Gebrauch machen, einen weiteren Miteigentümer und einen Rechtsanwalt hinzuziehen und auch Unterlagen einsehen, deren Ansprüche schon verjährt sind.
... lesen Sie weiter bei Haus & Grund Rheinland ...

17.05.2017

• Chaos bei der Entsorgung: Bundesrat beendet Styroporkrise auf Baustellen.

Der Bundesrat hat die Styroporkrise auf Deutschlands Baustellen verschuldet - und nun vorerst wieder beendet. Die Länderkammer setzte einen erst vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Beschluss wieder aus, der Bauhandwerkern die Entsorgung alter Dämmplatten nahezu unmöglich gemacht hatte. Laut Handwerkervertretern mussten deshalb mehrere Hundert Baustellen zeitweise stillgelegt werden.
... lesen Sie weiter bei Spiegel-online ...

17.05.2017

• Bundesgerichtshof stärkt Wohneigentümer

Eine Gesellschaft kann einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gestärkt, indem er ihnen im Fall eines Eigenbedarfs ein Kündigungsrecht zugesteht. Die Vorinstanz hatte noch entschieden, dass ein solches Recht nur den Gesellschaftern selbst zusteht.
... lesen Sie weiter in der FAZ ...

17.05.2017

• Bauen für alle!

Die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) von 2016 verstärkt die bereits 2014 selbst auferlegten Anstrengungen des Bundes, als Bauherr vorbildlich barrierefrei zu bauen. Barrierefrei zu bauen heißt, für alle zu bauen, auch für Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven sowie kognitiven Einschränkungen. Barrierefreie Gebäude müssen leicht auffindbar, gut zugänglich und vor allem einfach nutzbar sein. Dies gilt für neue und auch für bestehende Gebäude, für deren Zuwegungen und Außenanlagen.
... lesen Sie weiter beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ...

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