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Suchergebnisse zu Gerichtsurteile

06.12.2018

• Keine Mietminderung bei ordnungsgemäßem Altzustand

Der Bundesgerichtshof hat am 05.12.2018 in den Verfahren VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18 Urteile gefällt, mit denen er den Vermietern den Rücken stärkt, die eine Altbauwohnung in dem baulichen Zustand vermieten, der bei Errichtung des Gebäudes galt, und nach dessen Vorschriften die Wohnung auch errichtet und erhalten wurde.
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05.12.2018

• Keine Mietminderung bei drohender Schimmelbildung
Haus & Grund begrüßt BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass eine drohende Schimmelbildung in Wohnungen nicht zu einer Minderung der Miete berechtigt (Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Entscheidung. „Wer in ein älteres Haus einzieht, kann keinen Baustandard von heute erwarten. Daher ist dieses Urteil angemessen und praxisgerecht“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Warnecke.
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21.11.2018

• Sturer Mieter muss Anwaltskosten tragen

Erteilt der Mieter eine geschuldete Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht, verstößt der Vermieter nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er einen Rechtsanwalt beauftragt. Der Mieter muss die Anwaltskosten tragen.
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16.11.2018

• OLG Braunschweig: Hauskauf – Holzwurm inklusive: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt berechtigt. Dies entschied das OLG Braunschweig Anfang November.
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05.11.2018

• Wohnungseigentümer dürfen Beschluss nicht an Bedingung knüpfen

Wer an seiner Eigentumswohnung Umbauten vornimmt und damit das Erscheinungsbild des Hauses grundlegend verändert, der braucht die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Die kann man auch über ein schriftliches Umlaufverfahren einholen. Aber Vorsicht, wenn dabei jemand kurzfristig seine Meinung ändert. Ein BGH-Urteil zeigt: Dann wird es kompliziert…
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