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Suchergebnisse zu Gerichtsurteile

26.01.2017

• Betriebskosten verspätet nachfordern, weil WEG-Abrechnung fehlt?

Wenn ein Vermieter die Betriebskosten zu spät abrechnet, muss der Mieter sie nicht mehr bezahlen. Ein Jahr nach Ende des Abrechnungsjahres beträgt die Frist laut Gesetz. Doch was ist, wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung nicht fristgerecht abrechnet, weil der Beschluss der WEG nicht vorliegt – beispielsweise nachdem der Hausverwalter geschlampt hat? Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.
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20.01.2017

• Neue Wohnungsgemeinnützigkeit? Große Koalition sagt nein

Bis 1989 gab es in Deutschland die sogenannte Wohnungsgemeinnützigkeit. Sie sah Steuerbefreiungen für Unternehmen und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft vor, die besonders für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen Wohnraum schafften. Gewinnverzicht, Bauverpflichtung und Zweckbindung der Mittel gehörten zu den zentralen Regeln. Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt hat im linken Spektrum den Ruf nach einer Neuauflage laut werden lassen. Doch dazu wird es wohl nicht kommen.
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09.08.2016

• Urlauber dürfen in Berliner Zweitwohnungen übernachten

Angesichts des knappen Wohnraums steht die Nutzung von Wohnungen für Touristen in der Kritik. Vor allem die Plattform Airbnb ist umstritten. Nun hat ein Gericht für die Eigentümer entschieden.

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Senat warnt vor negativen Folgen des Zweitwohnungs-Urteils

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13.07.2016

• BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht (Kündigung wegen älterer Mietrückstände)

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt. Über das Urteil (Az.: VIII ZR 296/15) vom 13. Juli 2016 informiert Haus & Grund Rheinland.
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10.02.2016

• Entscheidung des BGH vom 10.2.2016 zur Vereinbarung die Betriebskosten abzurechnen

Der Bundesgerichtshof hat am 10. 2. 2016 ein Urteil erlassen, dass inzwischen in unserer Zeitschrift Das Grundeigentum (2016,385)veröffentlicht ist, nur wollen wir an dieser Stelle auf dieses Urteil besonders aufmerksam machen.
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