• Menü

Suchergebnisse zu Gerichtsurteile

19.09.2018

• Bei Mietrückstand sind Mehrfach-Kündigungen zulässig

Mieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose und auch ordentliche Kündigung erhalten. Das entschied der BGH. Konkret ging es um zwei Fälle in Berlin. Vermieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Monatsmiete sowohl eine fristlose als auch zusätzlich eine normale Kündigung mit Frist aussprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass diese Kombination zulässig ist.
... lesen Sie bei tagesschau.de weiter ...

12.09.2018

• Mieter vermietet unerlaubt an Touristen: Vorsicht bei der Beweissicherung!

Wenn ein Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters über Airbnb an Urlauber vermietet, kann er die Abmahnung und bei Wiederholung auch die Kündigung bekommen. Das gilt auch dann, wenn ein Untermieter so gehandelt hat – für dessen Verhalten muss der Mieter geradestehen. Doch bei der Beweissicherung müssen Vermieter vorsichtig sein, wie jetzt ein Urteil zeigt.
... lesen Sie bei Haus und Grund Rheinland weiter ...

22.08.2018

• Leserbrief

... Tagesspiegel: "Rette deinen Kiez" - Grüne starten Kampagne ...

hierzu der Leserbrief von RA Wolfgang Becker:


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Haarbach,

in dem genannten Artikel wird der Stadtentwicklungsstadtrat von Neukölln zitiert, wonach in Neukölln ein Mietenwahnsinn bestehe, diese Situation nicht mehr hinnehmbar sei, so dass dringende Gesetzesänderungen auf Bundesebene erforderlich wären. Welche sollen es denn sein?


Es wird gleichzeitig das Grundgesetz zitiert „Eigentum verpflichtet“, aber leider wieder einmal völlig ausgeblendet, dass dieser Grundsatz offenbar für das Land Berlin nicht gilt, wenn man bedenkt, dass das Land Berlin das so genannte Tafelsilber, nämlich den Bestand an eigenen Wohnungen, weitgehend veräußert hat, also als Eigentümer einer erheblichen Anzahl von Wohnungen gerade nicht die eigene Verantwortung für das Gemeinwohl im Blick hatte.

... weiterlesen ...

22.08.2018

• Schönheitsreparaturübernahme durch Nachmieter

Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Konstellation nach einer Ankündigung vom 18.05.2018 nun am 22.08.2018 ein Urteil – VIII ZR 277/16 - gefällt, dessen Wortlaut noch nicht vorliegt, sondern nur in einer Pressemitteilung des BGH besprochen ist.


Gegenstand des Rechtsstreits war eine Auseinandersetzung zwischen ehemaligem Mieter und seinem Vermieter über die Ausführung von Schönheitsreparaturen bzw. Schadensersatz für nicht ausgeführte.


Die Schönheitsreparaturklausel als solche war offenbar durchaus vom Wortlaut her zulässig, nur bestand die Problematik, ob sie deswegen unwirksam war, weil dem Mieter eine unrenovierte Wohnung bzw. eine solche mit Renovierungsmängeln vom Vermieter vermietet und übergeben wurde, also zu Mietbeginn Gebrauchsspuren des Vormieters aufwies.

... weiterlesen ...

06.08.2018

• Mieterhöhung: Gutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete ohne Wohnungsbesichtigung?

Wenn ein Vermieter die Miete anpassen möchte, muss er das dem Mieter begründen. Eine Möglichkeit dazu ist ein Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Bislang war die weit verbreitete Rechtsauffassung: Der Sachverständige muss die Wohnung besichtigt haben, damit das Gutachten als Begründung gilt. Doch der Bundesgerichtshof sieht das anders.
... lesen Sie bei Haus & Grund Rheinland weiter ...

weitere Artikel filtern und anzeigen lassen:

weitere Artikel hier suchen: