Suchergebnisse zu Gerichtsurteile
26.07.2018
• Keine uferlose Haftung von Vermietern
Erschreckt sich eine Mieterin wegen eines sich plötzlich lösenden Rollos dermaßen, dass sie ins Straucheln gerät und sich dabei verletzt, hat sie in der Regel selbst dann keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Vermieter, wenn dieser von dem Mangel wusste, ihn aber noch nicht beseitigt hatte. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18 Juni 2018 hervor (7 S 5872/17).
... lesen Sie beim VersicherungsJournal weiter ...
11.07.2018
• Schutz vor Mietausfall in Gebäudeversicherung ist umlegbar
Ist im Mietvertrag die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens als Betriebskosten umlagefähig. Eine separate Mietausfallversicherung ist hingegen nicht umlegbar.
... lesen Sie bei Haufe.de zum BGH-Urteil v. 6.6.2018, VIII ZR 38/17 ...
02.07.2018
• Tatsächliche Fläche bei Nebenkostenabrechnungen:
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 30.05.2018 – VIII ZR 220/17 – wieder einmal mit einer früheren Entscheidung und seiner bisher geltenden Rechtsprechung gebrochen, denn er hat sich ausdrücklich von einer diesbezüglichen Entscheidung vom 31.10.2017 – VIII ZR 261/06 – distanziert.
Der BGH begründet seinen Schritt damit, dass er mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 – seine Rechtsprechung aufgegeben habe, wonach bei einem Mieterhöhungsverlangen eine verminderte mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche nur dann nicht zu berücksichtigen sei, wenn diese mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche abweiche.
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28.06.2018
• Gericht erklärt Kündigungsklauseln der Bausparkasse Badenia für unwirksam
DüsseldorfDie Bausparkasse Badenia hat im Streit um Kündigungsklauseln ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (12.06.2018, Az.: 17 U 131/17) verloren. In ihren Bausparbedingungen räumte sich das Institut ein Kündigungsrecht nach 15 Jahren ein. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Baden Württemberg vor. Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Klausel unwirksam und damit zu unterlassen ist. Es wies damit die Berufung der Badenia zurück, die bereits vor dem Landgericht Karlsruhe unterlegen war. Das OLG ließ allerdings Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu. Die Badenia kündigt auf Handelsblatt-Anfrage an, das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen.
... lesen Sie im Handelsblatt weiter ...
22.06.2018
• Für Betriebskosten kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an
BGH kippt 10-Prozent-Toleranzgrenze
Für die Abrechnung von Betriebskosten, zu denen auch Heizkosten gehören, ist die tatsächliche Wohnfläche entscheidend. Die bisherige Toleranzgrenze, wonach Eigentümer von der im Mietvertrag festgehaltenen Fläche 10 Prozent nach oben oder unten abweichen konnten, ist hinfällig. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende Mai hervor, das jüngst veröffentlicht wurde (Az. VIII ZR 220/17).
Für die Abrechnung von Betriebskosten, zu denen auch Heizkosten gehören, ist die tatsächliche Wohnfläche entscheidend. Die bisherige Toleranzgrenze, wonach Eigentümer von der im Mietvertrag festgehaltenen Fläche 10 Prozent nach oben oder unten abweichen konnten, ist hinfällig. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende Mai hervor, das jüngst veröffentlicht wurde (Az. VIII ZR 220/17).